Nachregistrierung
Diese Seite erklärt den Begriff der sogenannten "Nachregistrierung" für Aufnahmeverfahren an Universitäten.
Die Regelungen für Aufnahmeverfahren sind leider im Detail etwas kompliziert. Um zu verstehen, in welchen Fällen eine Nachregistrierung möglich ist, müssen vorher 2 Dinge beachtet werden:
- Mehrstufige Aufnahmeverfahren
- Der Ablauf
Mehrstufige Aufnahmeverfahren bestehen in Österreich in der Regel aus zwei unterschiedlichen Prüfungsarten, die zu erledigen.
In der Regel muss ein Motivationsschreiben oder Online-Selfassesment absolviert werden und eine eventuelle schriftliche Prüfung. Diese Prüfung findet aber nur statt, wenn sich mehr als eine im vorhinein festgelegte Anzahl an Bewerber_innen anmelden.
Die Aufnahmeverfahren für Medizin und Psychologie sind typische Beispiele für einstufige Verfahren. Hier meldet man sich an und es findet ein Test statt, egal wie viele Personen sich angemeldet haben.
Melden sich bei einem mehrstufigen Verfahren also weniger Bewerber_innen an an als die vorher festgelegte Zahl, entfällt die schriftliche Prüfung und es wird eine Frist zur Nachregistrierung festgelegt.
In dieser Frist kannst du dich also "nachregistrieren", wenn du an einer anderen Universität die bisherigen Schritte des Aufnahmeverfahren absolviert hast.