Studienberechtigungsprüfung: Lehramt
Lehramtsstudien setzen sich aus mindestens 2 Unterrichtsfächern zusammen. Daher gibt es auch hier besondere Regelungen bei den zu absolvierenden Prüfungen.
Universität Innsbruck
Die Studienberechtigungsprüfung für ein Lehramtsstudium setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Aufsatz
- 2. Pflichtfachprüfung 1: nach Wahl der oder des Studierenden eine Pflichtfachprüfung ausder Studienrichtungsgruppe des ersten Unterrichtsfaches (für das Unterrichtsfach„Katholische Religion“ ist Latein 2 verpflichtend vorgeschrieben)
- 3. Pflichtfachprüfung 2: nach Wahl der oder des Studierenden eine Pflichtfachprüfung ausder Studienrichtungsgruppe des zweiten Unterrichtsfaches, nicht ident mitPflichtfachprüfung 1
- 4. Wahlfachprüfung 1 aus dem Bereich des ersten Unterrichtsfaches
- 5. Wahlfachprüfung 2 aus dem Bereich des zweiten Unterrichtsfaches
Verbund Süd-Ost
Die Hochschulen im Verbund Süd-Ost
- Pädagogische Hochschule Burgenland
- Pädagogische Hochschule Kärnten
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Technische Universität Graz
- Universität Graz
- Universität Klagenfurt
haben für alle Lehramtsstudien eine einheitliche Studienberechtigungsprüfung entwickelt.
Universität Salzburg
Wird die Studienberechtigungsprüfung für ein Lehramtsstudium beantragt, sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen. Sind die gewählten Unterrichtsfächer in verschiedenen Studienrichtungsgruppen enthalten, hat die Bewerberin bzw. der Bewerber ein Hauptfach festzulegen. Die Pflichtfächer werden dann wie folgt ermittelt:
- erstes Pflichtfach für das erste Unterrichtsfach, erstes Pflichtfach für das zweite Unterrichtsfach, zweites Pflichtfach für das erste Unterrichtsfach.
- Pflichtfächer, die zweimal vorkommen, sind nur einmal vorzusehen. In diesem Fall ist das nächste Pflichtfach heranzuziehen.
- verbleiben mehr als drei Pflichtfächer, sind nur die ersten drei Pflichtfächer vorzuschreiben.
Bei einem Lehramtsstudium, in dem die gewählten Unterrichtsfächer aus verschiedenen Studienrichtungsgruppen stammen, wird nach positiver Absolvierung der vorgeschriebenen Fächer die Studienberechtigung für die beiden Unterrichtsfächer und für die gesamte Studienberechtigungsgruppe des Hauptfaches verliehen. Zusätzlich wird bei allen Lehramtsstudien immer die Studienberechtigung für die Spezialisierung „Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung“ verliehen. Ist eines der gewählten Unterrichtsfächer im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung das Unterrichtsfach „Katholische Religion" wird auch die Studienberechtigung für die Spezialisierung„Schule und Religion“ verliehen.
Universität Wien
Für Lehramtsstudien gilt die Sonderregelung, dass die Studienberechtigungsprüfung nur für ein Unterrichtsfach abgelegt werden muss. Damit ist der Nachweis der Studierfähigkeit auch für das zweite Unterrichtsfach im Lehramtsstudium erbracht, unabhängig davon, welcher Studienrichtungsgruppe das zweite Unterrichtsfach angehört. Gleiches gilt auch für ein gewähltes Erweiterungsstudium. (Quelle)