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Zugangsbeschränkungen Kunsthochschulen

Die künstlerischen Universitäten sind gesetzlich verpflichtet ein Zulassungsverfahren durchzuführen, das den Nachweis der künstlerischen Eignung erheben soll. Je nach Fach werden die Zulassungsprüfungen unterschiedlich gestaltet, die genaue Form der Eignungsprüfung ist im Studien­plan des jeweiligen Studiums festgelegt.

Im Allgemeinen können die Aufnahmeverfahren grob in zwei Gruppen unterteilt werden: jene für bildnerisch-künstlerische und jene für darstellerisch-künstlerische Studiengänge.

Die Bewerbung für ein bildnerisches Studium beginnt typischerweise mit dem Einreichen eines Portfolios. Manche Hoch­schulen bieten vorab, meist informell und nur auf Anfrage, Mappengespräche an, in denen sich Studierende Ratschläge für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung holen können. Bei vielen Studiengängen kann das Portfolio bereits Ausschlußgrund sein. Darauf folgt eine meist mehrtägige Zulassungsprüfung, im Zuge welcher Studierende eine oder mehrere künstlerische Aufgaben bearbeiten. Manche Studien­gangsleitungen verlangen während der gesamten Prüfungszeit die Anwesenheit der BewerberInnen im Atelier – ähnlich wie bei einem Workshop. Andere überlassen Zeiteinteilung und Umfeld für die Prüfung den BewerberInnen und Betreuung oder ein Arbeitsplatz im Atelier werden nur auf Wunsch angeboten. Die bearbeiteten Prüfungsaufgaben können erneut ein Ausschlussgrund sein.
In der letzten Phase der Bewerbung erfolgt dann meist ein persönliches Gespräch mit der Prüfungskommission, die dann nach einer Bedenkzeit bekannt gibt, welche Bewerbungen erfolgreich waren.

Die Zulassungsprüfungen für darstellerische Studiengänge bestehen im Prinzip aus zwei bis drei Teilen. Den Anfang bildet oft ein theoretischer Prüfungsteil. Diesen positiv zu bestehen, ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der künstlerischen Eignungsprüfung, die sich weitgehend am Vorspielen oder Vorsingen bei Orchestern, Opernhäusern oder Theatern orientiert. Man präsentiert sich vor einer Kommission der Hauptfachlehrenden. Am Ende suchen die Lehrenden die Kandidat/innen selbst aus. Im Gesang folgt noch das Blattsingen, das als eigener Teil der Zulassungsprüfung gewertet wird.

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